Verhinderungspflege

Pflegen Sie Angehörige zu Hause und benötigen eine Auszeit? Die Verhinderungspflege ermöglicht vorübergehende Unterstützung durch unseren Pflegedienst – ohne Auswirkungen auf das Pflegegeld.

Voraussetzung: Die zu pflegende Person besitzt einen Pflegegrad und wurde bereits 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt.

Fragen und Antworten zur Verhinderungspflege:

  • Wie bekomme ich Verhinderungspflege? Durch Antrag bei der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
  • Was versteht man darunter? Vorübergehende Unterstützung durch einen Pflegedienst bei Auszeit der privaten Pflegeperson.
  • Wer übernimmt die Kosten? Pflegekassen zahlen bis zu 1.612 EUR pro Jahr (ggf. bis 2.418 EUR mit Umwidmung von Kurzzeitpflege).