Beratungsleistungen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.
Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie gerne in Ihrem Zuhause. Dabei besprechen wir die Situation, klären, ob weitere Unterstützung notwendig ist, und helfen bei der optimalen Nutzung aller Leistungen.

Fragen und Antworten zu Beratungsleistungen:
- Ist die Beratung Pflicht oder freiwillig? Ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger.
- Wie funktioniert die Beratung? Persönlich vor Ort. Wir besprechen Wohnsituation, Pflegemöglichkeiten und geben praktische Tipps.
- Wer trägt die Kosten? Die Pflegekasse übernimmt die Kosten: 1× halbjährlich (PG 1–3) oder 1× vierteljährlich (PG 4–5).