Betreuungsleistungen
Die Pflege älterer Menschen ist für pflegende Angehörige oft sehr belastend – insbesondere bei geistigen Defiziten wie Demenz. Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr wird eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nötig.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad-Einstufung können jährlich bis zu 1.500 EUR für zusätzliche Betreuungsleistungen durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen. Diese Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten Ihr volles Pflegegeld weiterhin.
Unsere geschulten Betreuungskräfte kümmern sich um Alltagsgestaltung, Kommunikation und Begleitung. Auch Unterstützung im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen) bieten wir an.

Fragen und Antworten zu Betreuungsleistungen:
- Was bedeutet Betreuungsleistung? Eine Leistung zur Entlastung der Pflegeperson. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 erhalten dafür monatlich 125 EUR.
- Wer erstattet diese Leistungen? Die Pflegekassen. Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern für Leistungen eines Pflegedienstes genutzt.
- Wie hoch ist der Betrag? Bis zu 1.500 EUR pro Jahr, übertragbar bis zum 30.06. des Folgejahres.